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Anwalt im Strafrecht

Das Strafrecht ist ein schwieriges Rechtsgebiet. Sowohl ich als Anwalt im Strafrecht wie auch Sie müssen die Rechtsfolgen mit realistischen Prognosen betrachten. Daher stehen Verteidiger immer zwischen Opfer und Täter. Als Anwalt im Strafrecht bin ich gleichzeitig auch Strafverteidiger und kann, wenn ich in einem Strafverfahren dazu aufgefordert werde, auch Pflichtverteidiger sein.

Hat ein Angeklagter noch keinen eigenen Anwalt beauftragt, wird ihm ein Pflichtverteidiger zur Seite gestellt. Denn eine Strafverteidigung kann schon im Fall eines Ermittlungsverfahrens notwendig sein. Ich biete Ihnen dafür meine kompetente, engagierte und stets diskrete Vertretung in allen Bereichen des Strafrechts und Ordnungswidrigkeitenrechts an.

Anwalt im Strafrecht von Taucha bis Leipzig

Zunächst berate ich Sie in allen Fragen des materiellen Strafrechts, einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Ferner in Sachen Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie Strafvollstreckungs- und Vollzugsrecht. Nach Akteneinsicht kläre ich Sie über bestehende Verteidigungschancen auf. Dabei beschönige die Lage nicht, aber ich dramatisiere auch nichts.

Dann entwerfe ich mit Ihnen eine Strategie, um das festgelegte Ziel zu erreichen. Im Zweifel für den Angeklagten heißt es in der Rechtsprechung.

Als Strafverteidiger kenne ich Ihre Rechte. Auch in aussichtslosen Situationen, selbst dann, wenn Sie eine Straftat begangen haben oder sich selbst für schuldig halten, kann eine Freisprechverteidigung ein realistisches Ziel sein.

Meine Aufgabe als Strafverteidiger

Kein Fall ist gleich, deshalb erfordert jedes Strafverfahren eine individuelle Strategie, die ich an Ihren Interessen ausrichte. Ob kleines oder großes Verfahren, ich bin mir der Verantwortung bei jedem Mandat sehr bewusst und versuche, wann immer sich die Möglichkeit bietet, eine Einstellung im Ermittlungsverfahren, also die Verhinderung einer Hauptverhandlung zu erreichen.

Als Strafverteidiger fordere ich in einem Prozess Freispruch oder Einstellung des Verfahrens nach erhobener Anklage, milde Strafe, keinen Eintrag ins Führungszeugnis, Erreichen einer Bewährungsstrafe oder fechte Urteile im Wege der Berufung oder Revision an. Das gehört alles zu meinen Aufgaben als Anwalt im Strafrecht. Wenn Sie in strafrechtlicher Hinsicht Beratung und Vertretung brauchen, kontaktieren Sie mich.

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